Endlich wurde nach einem Jahr der Termin für die mündliche Verhandlung gegen Brandenburg vom Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg vergeben: 16.05.2013 Ich erwarte wie schon gegen Bayern die Klage zu gewinnen, da ich keine Internetverlosung mache, sondern die Verlosung ausschließlich in Österreich stattfindet. Die Argumentation, dass eine Internetverlosung stattfindet, weil E-Mails auch über Internet gesendet werden, wird nicht aufrecht erhalten werden können. Wie schon in anderen Urteilen festgestellt, ist der deutsche Glücksspielstaatsvertrag nicht eine Möglichkeit, die Spielsucht zu bekämpfen, sondern es handelt sich dabei um die Sicherung finanzieller Vorteile für die Länderhaushalte und die Aussperrung von privaten Anbietern, was vom Europäischen Gerichtshof immer wieder beanstandet wird.
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