Da nun auch Bayern festgestellt hat, dass das staatliche Sportwettenmonopol nicht den unionsrechtlichen Anforderungen entspricht, erwarte ich in kurzer Zeit auch eine Entscheidung in meinem Fall, der gleich gelagert ist und der Einstellungsbescheid der Regierung Mittelfranken rechtswidrig war.
BayVGH Grundsatz-Entscheidung
Pressemitteilung
Staatliches Sportwettenmonopol genügt derzeit nicht den unionsrechtlichen Anforderungen
Gericht: Anbieten privater Sportwetten in Bayern erlaubt
München (dpa/lby) - In einer Grundsatz-Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München das kommerzielle Anbieten privater Sportwetten für zulässig erklärt. Das staatliche Sportwettenmonopol in Deutschland genüge nicht den EU-rechtlichen Anforderungen, entschied der 10. Gerichtssenat in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.
Pressemitteilung
http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documen ... 110323.pdf